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So finden Sie den richtigen Vornamen für Ihr Baby —

Wenn die Schwangerschaft bestätigt ist, steht auch bald eine wichtige Frage im Raum: Wie wollen wir es nennen? Der Babyname ist zwar ein Sache der Eltern, aber auch Freundinnen und Freunde wollen es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.

Als Vorname bekommt das Kind die Auswahl der Erziehungsberechtigten sofort nach der Geburt. Das hat vornehmlich auch rechtliche Gründe, weil die Entbindung bekanntlich dokumentiert werden muss. Nebst Geburtsort, Uhrzeit sowie Namen der Eltern werden diese Informationen danach auch auf der Geburtsurkunde zu lesen sein. Nach alter Sitte ist es das Privileg der Mama, den Nachwuchs als erste Person bei seinem Namen zu nennen. Nur zuvor muss der Vorname erstmal ausgesucht werden. Und dies ist gar nicht so einfach. Sobald ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen bekommen soll, wird es doppelt schwer.

Eine Menge Eltern machen es sich recht leicht. Entweder wird der Rufname der Mutti oder des Vaters verwendet, der Taufname eines Großelternteils oder eines anderen lieben Verwandten, den die jungen Eltern damit ehren möchten. In eine ähnliche Richtung gehen auch die Bestrebungen, den Säugling nach einer bekannten Persönlichkeit zu nennen. So soll dann der Babyname Ausdruck der Schwärmerei für diesen Promi sein. Doch das geht keineswegs immer.

Denn der Vorname des Neugeborenen kann in Deutschland auf keinen Fall nach eigenem Gutdünken ausgesucht werden. Es existieren einige gesetzliche Vorgaben und inzwischen auch Urteile, die in diesem Zusammenhang klare Grenzen definieren.

Die erste ist das Wohl des Kindes sowie das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Alles in allem darf der Rufname dem Kleinen nicht schaden. So sind einige Vornamen direkt verpönt, da sie das Kind der Lächerlichkeit aussetzen würden oder sogar anrüchig sind. Asterix-Fans dürfen ihren Stammhalter nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist nicht erlaubt, dito Jesus und Christus, und desgleichen Cezanne mit und ohne den Strich über dem ersten E. Weitere Beispiele sind Heydrich, Holgerson wie auch Tom Tom. Was Eltern im Kopf herumgeht, wenn sie ihren Nachwuchs Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen möchten, möchte man lieber überhaupt nicht verstehen. Sodann gibt es Vornamen, die inzwischen zwar zulässig sind, doch nicht unbedingt zu empfehlen, zum Beispiel Kain oder gar Judas. Jedoch auch Pumuckl darf der Sohn genannt werden. Dennoch kann man nicht ohne Ausnahme vorhersehen, ob das Kind zu einem späteren Zeitpunkt wegen seines Namens gedemütigt wird. Die zeitweise beliebten Vornamen Kevin und Chantal sorgen inzwischen eher für Spötteleien.

Naturgemäß gibt es auch zulässige Babynamen für das Töchterchen, wie La Toya, Pfefferminze, Pippi (in Anlehnung an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Andererseits ist Dior zugelassen, sowohl für Mädchen als auch für Jungs. Während Pepsi-Cola nicht erlaubt ist, geht Pepsi-Carola dagegen durch. Genauso möglich sind die weiblichen Vrnamen Fanta sowie Windsbraut.

Eine weitere Vorschrift bestimmt, dass ein Kind nicht wie ein Gegenstand, ein Ort oder ein Tier heißen darf.

Des Weiteren muss eindeutig erkennbar klar sein, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, und sei es durch einen zweiten Vornamen. So darf ein Knabe nicht einfach nur Kai, Micha oder Chris genant werden. Kai-Uwe oder Kai-Werner jedoch sind beanstandungsfrei. Bei Mädels darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine verwendet werden.

Weiterhin muss der Name Vornamen-Charakter erkennen lassen. Bei skandinavischen Namen wie Anderson etwa streiten sich noch die Gerichte

Gute Karten haben die Eltern, falls der gewünschte Babyname schon irgendwo in der Literatur auftaucht. Kantorka in Anlehnung an eine Figur in der Geschichte Krabat ist von daher zugelassen.

Wer ganz unsicher ist, kann auf dem Standesamt nachfragen oder einen professionellen Namensberater beauftragen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht mit Rat und Tat zur Seite. Wem die telefonische Rückmeldung nicht ausreicht, der kann sich gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Im Regelfall billigen die Standesämter diese Bescheinigung.


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